Führerscheinprüfung (Vorleser)
Psychologisches Gutachten / Gutachtenerstellung für:

Führerscheinprüfung (Vorleser)

Liegt bei einem Prüfungskandidaten/einer Prüfungskandidatin eine Lese-Rechtschreibschwäche (LSR) vor, kann ein Vorleser bzw. eine Vorleserin für die theoretische Führerscheinprüfung beantragt werden. Gerne bin ich Ihnen mit einem psychologischen Gutachten dabei behilflich, dass Ihnen ein Vorleser/eine Vorleserin bei der theoretischen Fahrprüfung zur Seite gestellt wird.

Liegt bei einem Prüfungskandidaten/einer Prüfungskandidatin eine Lese-Rechtschreibschwäche (LSR) vor, kann ein Vorleser bzw. eine Vorleserin für die theoretische Führerscheinprüfung beantragt werden. Denn trotz umfangreicher Vorbereitung und viel angeeignetem Wissen, kann eine Leseschwäche die Prüfung enorm erschweren bzw. auch zu einem negativen Ergebnis führen.

Hauptmerkmal der LSR ist eine beeinträchtige Entwicklung der Lese- sowie Rechtschreibfertigkeiten bei normalen Intelligenzniveau. Die Beeinträchtigungen sind auch nicht auf neurologische, Hör- oder Sehstörungen sowie auf eine unzureichende Beschulung zurückzuführen.


Die Symptome der Lesestörung sind unter anderem

  • Langsames Lesen
  • Startschwierigkeiten beim Vorlesen
  • Ungenaue Betonung
  • Verlieren der Zeile während des Lesens
  • Ersetzen, auslassen, hinzufügen von Wörtern oder Wortteilen
  • Gelesenes wird nur teilweise verstanden und kann kaum wiedergegeben werden


Laut BGBl. II Nr. 321/1997: §3. Abs 6 hat die Behörde „einer Person mit Verständnis- oder Leseschwierigkeiten auf deren Antrag die mündliche Ablegung der Prüfung zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch ein psychologisches Gutachten nachweist, daß er nicht lesen oder gelesene Texte nicht verstehen kann. Der Landeshauptmann hat hierbei einen Fahrprüfer beizustellen, der mit dem Kandidaten die für die Prüfung vorgegebenen Fragen am Bildschirm mündlich durchgeht und erforderlichenfalls die Eingaben für den Kandidaten vornimmt. Die Prüfungszeit ist für diese Form der Prüfung entsprechend zu verlängern. Der Kandidat hat die zusätzlichen Kosten dieses Fahrprüfers gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 zu ersetzen. Durch dieses Prüfungsgespräch dürfen andere Kandidaten nicht bei ihrer Prüfung gestört werden.“

Gerne bin ich Ihnen mit einem psychologischen Gutachten dabei behilflich, dass Ihnen ein Vorleser/eine Vorleserin bei der theoretischen Fahrprüfung zur Seite gestellt wird.

Ablauf der Begutachtung:

  • Anamnesegespräch (frühkindliche, motorische und insbesondere Sprachentwicklung, ..)
  • Explorationsgespräch (schulische Laufbahn, Beeinträchtigung, …)
  • Testpsychologische Untersuchung (Lesefertigkeit, Leseverständnis, Leistungsdiagnostik)
  • Dauer: ca. 2 Stunden


Das psychologische Gutachten erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen inklusive einer Empfehlung für die Behörde.

Kontaktinformation

nadja fritzer mmag dr

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0650/32 00 938 oder benutzen Sie das Online Kontaktformular.
Ich bin stets bemüht die Gutachten innerhalb einer Woche fertigzustellen, damit Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens zügig vorankommen können.

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